Liebe Gäste und Freund*innen,
Es gibt eine neue Regelung der Landesregierung Brandenburg zu Covid-19, die die Beherbergung von Gästen betrifft:
Es gilt vorerst bis 08.12.2020 ein Beherbergungsverbot für Menschen, die aus einem Risikogebiet kommen.
Das heißt für uns, dass wir diese Menschen nicht im ZEGG unterbringen dürfen, es sei denn, sie legen einen negativen Covid-19-Test vor, der nicht älter als 48 Stunden ist.